- Hotel Patriot*** (im Folgenden „Hotel“ genannt) kann nur einen Gast unterbringen, der sich ordentlich anmeldet. Zu diesem Zweck legt der Gast dem zuständigen Hotelangestellten seinen gültigen Identitätsnachweis vor. Es kann auch der Bürger untergebracht werden, der seinen ständigen Wohnsitz im Ort des Hotels hat.
- Das Hotel gewährt dem Gast die Dienstleistungen mindestens in Umfang und Qualität, die von der aktuellen Erlassung des Wirtschaftsministeriums der SR Nr. 277/2008 der Gesetzessammlung bestimmt sind, nach der das Hotel eingeteilt ist.
- Im Falle der wiederholten Ankunft des schon untergebrachten Gastes ist der Gast verpflichtet, sich am Empfang auszuweisen.
- Im Hotel können ausschließlich die Personen untergebracht werden, die mit keinen Infektionskrankheiten angesteckt sind.
- In besonderen Fällen kann das Hotel dem Gast andere als abgesprochene Unterkunft anbieten, falls sie von der bestätigten Bestellung nicht grundsätzlich abweicht.
- Aufgrund der gebuchten Unterkunft reserviert das Hotel das Zimmer für den Gast höchstens die nachfolgenden 2 Stunden nach der angemeldeten vorausgesetzten Zeit der Ankunft des Gastes. Nach dem Ablauf der angeführten Zeit kann das Hotel über das Zimmer frei verfügen.
- Wenn der Gast die Verlängerung der Unterkunft beantragt, kann das Hotel dem Gast im Falle der freien Kapazität auch ein anderes Zimmer anzubieten, als das, in dem er ursprünglich untergebracht wurde.
- Wenn sich der Kunde ein Einbettzimmer im Voraus bucht und das Hotel ihm diese Bestellung sofort bestätigt, berechnet das Hotel dem Gast nur den Preis für das Einbettzimmer auch im Falle, wenn es aus eigenem Antrieb den Gast in einem Mehrbettzimmer oder im Appartement unterbringt.
- Der Gast benutzt das Zimmer während der mit dem Hotel abgesprochenen Zeit.
- Wenn die Unterkunftszeit nicht im Voraus abgesprochen wurde, meldet der Gast seinen Aufenthalt später bis 10.00 Uhr des letzten Tages ab, und in derselben Zeit räumt er das Zimmer. Wenn der Gast das nicht termingerecht macht, kann ihm das Hotel den Aufenthalt für den folgenden Tag berechnen.
- Der Gast, der vor 8.00 Uhr Morgen unterkommt, bezahlt den Unterkunftspreis für die ganze vorangegangene Nacht.
- Bei der Zimmerbesetzung kontrolliert der Gast im eigenen Interesse den Zustand und die Funktionalität der Zimmereinrichtung, eventuelle Fehler und Mangel meldet er sofort am Empfang an.
- Der Gast ist damit einverstanden, dass ein Zimmermädchen, ein Wartungstechniker, bzw. der Hotelleiter während der gesamten Dauer der Vermietung das Recht haben, sein Zimmer zum Zweck der Füllung von ihren Dienstpflichten zu betreten.
- Das Hotel ist zuständig sowohl für die Sachen, die der Gast ins Hotel mitbringt, als auch für den Schaden auf den abgelegten Sachen, soweit die Sachen auf den dazu bestimmten Platz abgelegt wurden oder dorthin, wohin sie gewöhnlich abgelegt werden, höchstens aber bis zum Betrag von 331,93 € (10 000,- Kronen), der durch die Anordnung der Regierung Nr. 87/1995 der Gesetzessammlung. Für das Geld, die Wertsachen und die Dokumente haftet das Hotel ohne Einschränkung, wenn es sie in Verwahrung übernommen und darüber eine Bestätigung ausgestellt hat. Wenn diese Wertsachen nicht in Verwahrung übernommen wurden, ist das Hotel für deren Entfremdung nur bis zum Betrag von 33,193 € (1000,- Kronen) zuständig.
- Das Hotel trägt keine Verantwortung für eventuelle Streitigkeiten oder Konflikte unter den Gästen, aber im Umfang von den gesetzlichen Möglichkeiten trifft es nötige Maßnahmen zur Sicherung der Ordnung und der Ruhe in den Unterbringungs- und Vertriebsräumen.
- Zum Besuchsempfang hat das Hotel die Gesellschaftsräume bereitgestellt (Restaurant, Empfangsräume). Den Besuchsempfang in den Hotelzimmern kann nur der Hoteldirektor in begründeten Ausnahmefällen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr bewilligen.
- Im Falle der Erkrankung oder der Verletzung des Gastes sichert das Hotel die Erste-Hilfe-Leistung, evtl. die Überführung ins Krankenhaus.
- Im Zimmer oder in den Gesellschaftsräumen ist dem Gast nicht erlaubt, die Einrichtung umzustellen, die Reparaturen auszuüben oder beliebige Eingriffe in die Telefongeräte, Rundfunk- oder Fernsehgeräte, Haartrockner, bzw. in das Elektrizitätsnetz oder in andere Installation zu machen.
- Im Hotelobjekt und besonders im Zimmer hat der Gast keine Erlaubnis, eigene Elektrogeräte anzuwenden. Diese Verordnung betrifft nicht die Elektrogeräte, die für persönliche Hygiene des Gastes bestimmt sind (Rasier- oder Massageapparate, Haartrockner u. ä.).
- Der Gast darf sich weder im Zimmer noch in den Hotelgängen lärmend amüsieren, er darf nicht laut singen, das Rundfunk- oder Fernsehprogramm laut zu hören. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist er verpflichtet die Nachtruhe einzuhalten.
- Aus den Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, die Kinder bis zum Alter von 10 Jahren außer Acht der Erwachsenen im Zimmer, in den Gängen, im Aufzug und in anderen Gesellschaftsräumen des Hotels zu lassen.
- Dem Gast ist nicht erlaubt, ins Zimmer die Sportgeräte und Gegenstände zu nehmen, für deren Aufbewahrung ist ein anderer Raum bestimmt.
- Der Gast hat das Recht alle Anlagen und Geräte des vermieteten Zimmers und der Gesellschaftsräumen auszunutzen. Für alle am Eigentum des Hotels verursachten Schaden haftet der Gast gemäß den gültigen Vorschriften.
- Beim Rausgehen aus dem Zimmer ist der Gast verpflichtet, die Wasserverschlüsse zu schließen, Elektrogeräte auszuschalten und Raumbeleuchtung auszumachen, Fenster zu schließen, die Tür abzuschließen und den Zimmerschlüssel bei jedem Verlassen des Hotels am Empfang abzugeben.
- Etwaiger Preisunterschied der bestellten und der gewährten Dienstleistungen wird bei der Beendigung des Aufenthalts des Gastes berechnet. Der Gast ist verpflichtet, den Ausstand sofort zu bezahlen.
- Für die Unterkunft und die anderen Dienstleistungen ist der Gast verpflichtet, die Preise im Einklang mit der gültigen Preisliste zu zahlen, die ausgehängt und auf sichtbarem Platz am Empfang gelegt ist.
- Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Unterkunftsordnung ab dem Moment einzuhalten, wann er das Zimmer gemietet hat. Falls er sie beachtlich verletzt, hat das Hotel das Recht von dem Vertrag über die Unterkunftsdienstleistung auch vor dem Ablauf der vereinbarten Zeit abzutreten.
- Die Unterbringung der Haustiere ist verboten!
- Im Falle der Verletzung von der Hotelordnung ist der Gast verpflichtet, mit dem Geldersatz an den Betreiber für die Herstellung des ursprünglichen Zustands, d. h. nach der Kostenauswertung zu rechnen.
- Die Beschwerden, die Reklamationen der Gäste, ev. Mahnungen oder Vorschläge auf die Besserung der Tätigkeit des Hotels nimmt der Hotelempfang im Sinne der Reklamationsordnung des Hotels Patriot*** an, die am Hotelempfang veröffentlich ist.
Übernachtungsordnung ist ab dem 20.4. 2015 gültig.